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WALDSTATT - Neue Betreiberin für das Seniorenheim Bad Säntisblick

Die Fortimo Group AG übergibt den Betrieb des Seniorenheims Bad Säntisblick in neue Hände. Die entsprechenden Vereinbarungen mit der Liebenau Schweiz gemeinnützige AG wurden am 7. August 2024 unterzeichnet. Liebenau Schweiz übernimmt den gut etablierten Betrieb des Seniorenheims und wird alle Mitarbeitenden weiterbeschäftigen.

Medienmitteilung>

 

Die Ostschweizer Immobilienentwicklerin Fortimo Group AG hält das Seniorenheim Bad Säntisblick seit 2016 in ihrem Liegenschaftenbestand und führte zudem den Betrieb erfolgreich. Im Rahmen der strategischen Fokussierung auf das Kerngeschäft hat sie beschlossen, eine neue Betreiberin mit umfassender Erfahrung und Expertise im Gesundheitswesen für das Seniorenheim Bad Säntisblick zu suchen, welche die strategische und operative Weiterentwicklung des Betriebs zukünftig bestimmen und verantworten wird.

Remo Bienz, Verwaltungsrat der Fortimo Group AG, zeigt sich erfreut, dass mit der Liebenau Schweiz eine erfahrene Partnerin gefunden werden konnte, die das bestehende Seniorenheim Bad Säntisblick in gleicher Ideologie und mit hoher fachlicher Kompetenz nachhaltig weiterführen wird. Liebenau Schweiz hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie den Ansprüchen und Bedürfnissen von Senioreneinrichtungen gerecht wird und sich für das Wohlbefinden der Bewohnenden und Mitarbeitenden einsetzt.

«Wir freuen uns ausserordentlich, dass wir das Seniorenheim Bad Säntisblick zukünftig führen dürfen. Mit unserem Engagement werden wir zu einer unverändert hohen fachlichen Qualität und Zuverlässigkeit beitragen, damit Menschen auch künftig sicher und geborgen im Seniorenheim Bad Säntisblick leben können; auch für die Mitarbeitenden wollen wir eine verlässliche und attraktive Arbeitgeberin sein – ganz nach unserem Leitwort:

 

In unserer Mitte – Der Mensch»,

 

sagt Thomas Häseli, Verwaltungsratspräsident der Liebenau Schweiz.

 

Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der notwendigen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden.